Wärmepumpen Förderung

Wie kann ich meine Wärmepumpe Fördern lasssen?

Wärmepumpen helfen Energie und Kosten einzusparen. Dies kann jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass der Einbau einer Wärmepumpe einen nicht zu verachtenden Kostenfaktor darstellt. Entsprechend ist es wichtig sich darüber zu informieren, welche Förderungsmöglichkeiten von staatlicher Seite bestehen.

Die Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Erste Anlaufstelle für die Förderung von Wärmepumpen stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, dar. Von dortiger Seite bestehen Zuschussmöglichkeiten, wobei die Höhe des Förderbetrags von der Größe der Wohnfläche in Kombination mit der Art der eingesetzten Wärmepumpe abhängt.

 

Luft-/Wasser-Wärmepumpen werden mit zehn Euro, alle anderen Wärmepumpen Arten mit 20 Euro pro Wohnflächenquadratmeter belegt. Für letztere gilt ein Fördermaximalbetrag von 2.400 Euro bei einer, 3.600 Euro bei zwei und 4.800 Euro bei drei Wohneinheiten, bei der Luft/Wasser-Wärmepumpe jeweils die Hälfte.

 

Grundsätzlich werden von der BAFA Wärmepumpenanlagen bezuschusst, die ein bereits bestehendes Heizsystem ersetzen. Die erstmalige Errichtung einer Heizanlage ist nicht förderfähig. Dabei darf die Wärmepumpe nicht nur den Heizbedarf decken, sondern muss auch zur Warmwasserbereitung beitragen.

 

Die Antragstellung erfolgt mittels online bereitgestellter Formulare. Die förderfähigen Wärmepumpen dürfen erst nach dem 1. Januar 2008 in Planung gegangen sein und müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ihren Betrieb aufgenommen haben.

 

Dem eigentlichen Förderantrag sind neben der detaillierten Rechnung auf den Namen des Antragstellers auch ein Wohnflächennachweis sowie eine Fachunternehmererklärung beizufügen. Diese beinhaltet einen Nachweis der Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe entsprechend den Mindestvorgaben der BAFA, die Anpassungsbestätigung der Heizkurve an das Gebäude sowie die Ergebnisse eines durchgeführten hydraulischen Abgleichs. Die Vorhaltung eines Wärmemengenzählers ist obligatorisch.

Kommunale Förderprogramme

Neben der Geltendmachung des Rechtsanspruchs auf die BAFA-Förderung kann man ergänzend von kommunalen Förderprogrammen profitieren. Manche Städte und Gemeinden bieten in regelmäßigen Abständen finanzielle Unterstützung für ökologische Modernisierungsmaßnahmen an. Ein Rechtsanspruch auf eine solche Förderung besteht nicht. Ob und inwiefern die Möglichkeit einer Wärmepumpenbezuschussung besteht, kann bei der zuständigen Gemeindeverwaltung erfragt werden.

Zuschuss des regionalen Stromanbieters

Da Wärmepumpen üblicherweise mit Strom arbeiten, profitiert auch der örtliche Stromnetzbetreiber von ihrem Einbau. Entsprechend hat er ein gewisses Interesse am regen Einsatz dieses Heizsystems. Manche Stromkonzerne unterstützen deshalb den Einbau einer Wärmepumpe mit eigenen Zuschüssen. Nachfragen lohnt sich in jedem Fall.

Zinsgünstige Darlehen für Wärmepumpen

Auch unter Berücksichtigung sämtlicher Fördermöglichkeiten bedürfen die Investitionskosten für Wärmepumpen gegebenenfalls eines Kredits. Optimaler Ansprechpartner hierfür ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW genannt. Es handelt sich dabei um eine staatliche Bank, die ökologische Modernisierungsmaßnahmen, also genauso Wärmepumpenvorhaben, mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt.

 

Einen Antrag auf Darlehen bei der KfW muss man unter Nachweis der Liquidität über die eigene Hausbank stellen. Als Sicherheit wird in der Regel ein Grundbucheintrag vorgenommen.

 

Als wichtige Voraussetzung gilt, dass der Auftrag zum Wärmepumpenbau erst vergeben wird, nachdem die Kreditzusage durch die KfW erteilt wurde. In diesem Fall und unter Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen wird ein Darlehen bis zur tatsächlichen Rechnungshöhe für die Wärmepumpe gewährt. Die Rückzahlungsmodalitäten sind dabei individuell zu vereinbaren.