Überblick über die Besonderheiten der sondenbasierenden Sole-/Wasser-Wärmepumpe

Die Entscheidung für den Einbau einer Sole-/Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde zur Wärmequellenerschließung darf unter keinen Umständen unüberlegt erfolgen, denn diese Heiztechnik birgt einige Besonderheiten in sich, die zwingend ihre Berücksichtigung finden müssen.

 

Aufgrund der Tiefe der Bohrungen, die den Wirkungsgrad der Sonden-Sole-/Wasser-Wärmepumpe definiert, handelt es sich bei deren Einbau um ein genehmigungspflichtiges Verfahren, das von baurechtlicher Seite abgesegnet werden muss. Die Bohrzustimmung wird auf Antrag hin bis zu einer Tiefe von 99 Metern vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt, darüber hinausgehende Tiefenbohrungen vom Bergamt erteilt. In Wasserschutzgebieten wird diese Genehmigung grundsätzlich verwehrt.

 

Nicht jeder Haushalt darf also ungehindert eine Sole-/Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde installieren. Ob und inwiefern die Genehmigung erteilt wird oder ob der Bau mit Auflagen beispielsweise hinsichtlich der Maximaltiefe belegt ist, wird individuell ermittelt, weshalb vor vollständigem Abschluss des Genehmigungsverfahrens von einem Baubeginn dringend abzuraten ist.

 

Die Tiefenbohrungen selbst dürfen nicht von jedem Betrieb, auch wenn er zur Installation einer erdsondenbasierenden Sole-/Wasser-Wärmepumpe berechtigt ist, durchgeführt werden. Nur spezielle Bohrungsfachbetriebe sind dazu legitimiert. Im Normalfall arbeiten Heizungsinstallationsfirmen mit entsprechenden Kooperationspartnern zusammen. Wer jedoch auf viel Eigenleistung beim Heizungsbau setzt, der muss sich diese Vorschriften vergegenwärtigen und zur Erdbohrung eine Fachfirma beauftragen.