Die Energiepreise steigen unaufhaltsam an, während die Ressourcen zur Neige gehen und die Umweltverschmutzung ständig zunimmt. Aufgrund dieser Entwicklungen suchen immer mehr Menschen nach Möglichkeiten, ihren Energieverbrauch zu senken und somit Kosten zu sparen.

 

Eine der Hauptkostenstellen im privaten Energieverbrauch ist das Haus. Deshalb ist die Überlegung Ihr Haus zu einem Energiesparhaus umzubauen, für viele Menschen gerade jetzt interessant und aktuell. Unter einem Energiesparhaus, versteht man ein Haus, das das energietechnische Anforderungsniveau des Staates, hinsichtlich seines Energieverbrauchs unterschreitet.

 

Da ein Umbau zum Energiesparhaus jedoch kostenaufwändig ist und viele Interessenten eine Finanzierung benötigen, werden Förderungen gewährt, mit denen eine Renovierung realisierbar ist. Welche Möglichkeiten an Immobilienkrediten, für den Umbau zum Energiesparhaus es gibt, welche Subventionen der Staat für Energiesparhäuser bereitstellt und welche Auflagen Ihr Energiesparhaus dazu erfüllen muss, fassen wir im folgenden anschaulich zusammen. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), fördert Maßnahmen zur Energieeinsparung an Gebäuden, den Bau von Energiesparhäusern und Niedrigenergiehäusern. Die Förderungen sind unterteilt in verschiedene Programme.

 

Das KfW-CO2–Gebäudesanierungsprogramm fördert Maßnahmen, die den CO2 Ausstoß verringern. Abhängig davon, wann das zu renovierende Haus errichtet wurde, sind Maßnahmenpakete nach EnEV zu erfüllen, um eine Förderung bewilligt zu bekommen. Die Pakete 0,1,2,3 enthalten unterschiedliche Kombinationen beliebter Umbauten, die ohne in Anspruchnahme eines Sachverständigen ausgeführt werden können. Diese beinhalten die Wärmedämmung des Daches, der Außenwände, oder der Kellerdecke und die Erneuerung der Fenster oder der Heizung. Für das Maßnahmenpaket 4 ist das Hinzuziehen eines Sachverständigen unerlässlich. Dieser wählt drei Maßnahmen aus einem Katalog aus, die durchgeführt werden müssen, um eine Förderung zu erhalten.

 

Zudem sind technische Mindestanforderungen zu erreichen. Der Maßnahmenkatalog umfasst die Wärmedämmung des Daches, der Außenwände, der Kellerdecke und die Erneuerung der Fenster oder der Heizung, sowie den Einbau einer Lüftungsanlage. Das Wohnungsmodernisierungsprogramm fördert Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die in Standard- und Ökoplusmaßnahmen unterteilt sind. Die Basisförderung für Standardmaßnahmen umfasst die Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden, die Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern und den Rückbau leer stehender Mietwohngebäuden in den neuen Bundesländern und Berlin. Vergünstigte Zinssatze für Ökoplusmaßnahmen können bei allen den Wärmeschutz und die Heizung betreffenden, einschließlich der dazu notwendigen Maßnahmen, die von Fachunternehmen durchgeführt werden müssen, beantragt werden.

 

Das Programm für Ökologisches Bauen fördert KfW-Energiesparhäuser 40 und 60, sowie Passivhäuser. Eine weitere Gruppe stellt der Einbau von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien bei Neubauten. Für KfW-Energiesparhäuser 40 bzw. 60 gilt ein maximaler Jahresprimärenergiebedarf von 40 bzw. 60 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche. Der spezifische Transmissionswärmeverlust muss 45% bzw. 30% unter dem angegebenen Höchstwert liegen. Beide Werte müssen durch eine ausstellungsberechtigte Person nach der EnEV errechnet werden.

 

Passivhäuser unterliegen der Anforderung, einen Jahresprimärenergiebedarf von weniger als 40 kWh vorzuweisen, sowie einen Jahres-Heizwärmebedarf, unter 15 kWh pro m2 Wohnfläche. Diese sind durch eine sachständige Person nach dem Passivhaus Projektierungspaket auszuweisen. Die Neuinstallierung von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung wird als weiterer Programmpunkt von der KfW subventioniert. Um eine KfW Förderung zu erhalten, obliegt es dem Bauherren einen Förderantrag bei einem beliebigen Kreditinstitut zu stellen.

 

Die subventionierten Kredite bieten sehr niedrige Zinssätze an. Der maximale Förderbetrag beträgt für KfW-Energiesparhäuser 40, 60, Passivhäuser und dem Einbau von Heizungstechnik auf 50.000€ pro Wohneinheit. Die geforderten Sicherheiten, entsprechen denen der banküblichen. Anspruch auf eine KfW Förderung haben Privatpersonen, Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Landkreise und Gemeindeverbände. Die verschiedenen Förderprogramme der KfW sind, sofern sie einen Anspruch darauf haben kombinierbar.