Energieausweis in Deutschland
In den letzten Jahren hat sich im Bereich des Energieverbrauches und der Energiesparverordnung einiges geändert.- Nicht zuletzt wurde es den Hausbesitzern so noch schwerer gemacht.
- Die Meldungen zu dem Energieausweis waren in den verschiedensten Medien in großen Mengen zu finden und in erster Linie verursachten diese bei den Hausbesitzern Unsicherheit. Immerhin hatte die meisten noch nie etwas von einem Energieausweis beziehungsweise von einem Energiepass gehört. Was hat es also mit diesem auf sich und wofür benötigt man diesen? Bei dem Energiepass handelt es sich um ein Dokument, welches ein entsprechendes Gebäude energetisch bewertet. Alle grundlegenden Dinge die den Energieausweis betreffen, wie zum Beispiel Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen, sind in Deutschland in der Energiesparverordnung (EnEV) festgehalten.
- Der erste Prototyp wurde von der Deutschen Energie-Agentur GmbH, auch bekannt als Dena, entwickelt. Ziel war es, einen bundesweit einheitlichen Energiepass zu entwickeln. In einem Feldversuch wurde dieser im Jahr 2004 an allen Haushalten getestet. Auch wenn der Energieausweis im Allgemeinen als Energiepass bekannt ist, handelt es sich hierbei um einen Begriff, der in den letzten Jahren auf Grund der EnEV bedeutungslos geworden ist.
- Laut dieser Verordnung ist sowohl bei der Errichtung, Änderung, aber auch bei der Erweiterung von Gebäuden ein solcher Energiebedarfsausweis Pflicht. Auch die Eigentümer von bis 1965 errichteten Gebäuden, müssen potenziellen Käufern und Mietern einen solchen Energieausweis vorlegen. Erst am 01. Juli 2008 ist diese Vorschrift verbindlich geworden. Ab dem 01. Januar 2009 gilt diese Pflicht für später errichtete Gebäude. Nach der entsprechenden Aufforderung muss dieser Energieausweis für das entsprechende Gebäude vorgelegt werden. Eine entsprechende Übergangsfrist gibt es bis zum 01. Oktober 2008. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Hausbesitzer die Möglichkeit sich diesen Energieausweis in verbrauchsbasierten Form ausstellen zu lassen. Verkauft oder vermietet man Häuser ohne diesen Energieausweis, drohen dem Besitzer Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Allerdings benötigen Hausbesitzer keinen Energieausweis, wenn sie ihr Haus weder verkaufen noch vermieten möchten. Ebenfalls von dieser Regelung ausgeschlossen sind Häuser, die unter Denkmalschutz stehen.
- Doch auch wenn in regelmäßigen Abständen Berichte in den Medien zu finden, die sich der Thematik Energie sparen widmen, steht der Energieausweis noch heute in der Kritik. Nicht nur die Hausbesitzer sondern auch die Verbraucherschutzverbände haben so gegenüber diesem Dokument die einen oder anderen Bedenken. Trotz der langen Entwicklungsarbeiten wurde die gewollte Transparenz und Einfachheit des Energieausweises nicht erreicht.
- Damit die Angaben entsprechend geprüft werden können, muss das gewisse Expertenwissen vorhanden sind. Das Ergebnis der Untersuchungen wird in den Größen Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf und Energieverbrauchskennwert ausgewiesen. Nur die wenigsten können mit diesen Bezeichnungen etwas anfangen. Zudem weichen diese Begriffe an ein und demselben Gebäude ab und es fällt schwer diese untereinander zu vergleichen.
- Die Laien haben so in erster Linie das Problem, dass sie Angaben aus dem Mietvertrag nicht ohne Weiteres mit denen in dem Energieausweis vergleichen können und so handelt es sich hierbei um ein Dokument, mit dem die meisten nur sehr wenig anfangen können. Somit können sie aus den Angaben auch nicht die zu erwartenden Heizkosten ablesen. Im Großen und Ganzen kann man so davon ausgehen, dass der Energieausweis oder ehemals auch Energiepass genannt dem einzelnen Hausbesitzer sehr wenig nützt. Da ohne eine qualifizierte Modernisierungsanalyse ( am besten Vorort ) dieser Energieausweis nicht mehr als ein Stück Papier ist.
- Weitere Infoquellen: Wikipedia
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