Eine Baufinanzierung mit Bausparvertrag können Sie jederzeit über die Bausparkassen direkt oder über den Aussendienst der Bausparkassen beantragen. Diese günstige Art der Baufinanzierung kann Ihnen helfen, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen.
Wenn Sie sich für die Beantragung eines Bausparvertrages entschieden haben, dann müssen Sie sich im ersten Schritt über die Ziele die Sie mit dem Bauspar-Vertrag verfolgen, Gedanken machen. Ihr Ziel wird auch die Tarifwahl bestimmen. Die Bausparkassen haben für die Kunden zur Verwirklichung der unterschiedlichen Ziele nähmlich viele unterschiedliche Tarife im Angebot. Dabei ist die richtige Tarifwahl genauso wichtig wie die Wahl der Bauspar-Summe. Die Bausparsumme wird aus folgenden zusammengesetzt:
- Bausparguthaben,
- Bauspardarlehen
Die Bausparsumme sollte sich so an Ihren konkreten Plänen sowie Bedürfnissen als auch an Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit orientieren. Sie müssen also genau kalkulieren, wie viel Sie pro Monat für Ihre Finanzierung bezahlen können. Zu diesem Zweck empfiehlt sich die Aufstellung einer Einnahmen-Ausgaben Liste. Bei der Aufstellung dieser Liste sollten alle Daten so genau wie nur möglich aufgestellt werden. Da es sich bei einer Baufinanzierung mit Bausparvertrag in der Regel um eine langfristige Finanzierung handelt, sollte man den Abschluss einiger wichtigen Versicherungen keinesfalls vergessen, wie zum Beispiel der Restschuldversicherung, da in diesem langen Zeitraum viel geschehen kann.
Um eine passende Versicherung zu finden, empfehlen wir Ihnen einen kostenlosen Versicherungsvergleich zu machen. Der Vergleich dauert nur einige Minuten und ist völlig kostenlos bzw. kann Ihnen viele wichtige Informationen zeigen. Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages werden Sie Teil einer sogenannten Zweckspargemeinschaft. Bevor Sie Ihr zinsgünstiges Darlehen erhalten können, müssen Sie erst folgende Schritte hinter sich haben: Besparung des Bausparvertrages, Zuteilung des Bausparvertrages, Bonitätsprüfung bzw. Beleihungsprüfung.
Zunächst ist also von Ihnen der Bauspar-Vertrag zu besparen. Hiermit verschaffen Sie sich das Recht auf das zinsgünstige Bauspar-Darlehen. Die Sparleistung kann Ihrer individuellen Leistungsfähigkeit angepasst werden. Der sogenannte “Sparbeitrag”, der in den Allgemeinen Bausparbedingungen genannt wird, ist nicht eine Pflicht-Rate sondern eher eine empfohlene Sparrate. Sollten Sie diese Spar-Rate einhalten, so werden Sie in einer angemessener Zeit die Zuteilung des Vertrages erreichen. Während der Sparphase wird Ihr angesammeltes Guthaben natürlich verzinst. Sollten Sie diesen Schritt hinter sich haben, so ist der nächste Schritt die Zuteilung des Bausparvertrages. Unter Zuteilung des Bauspar-Vertrages versteht man die Bereitstellung der Bauspar-Summe.
Die Bausparsumme wird aus den Mitteln der Zuteilungsmasse bereitgestellt. Ihr Vertrag kann erst zugeteilt werden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllt haben: die Mindest-Sparzeit (18 bis 48 Monate seit Beginn des Vertrages, je nach Tarif) eingehalten, die Mindest-Ansparung (40 bis 50 Prozent der Bauspar-Summe, je nach Tarif) bzw. eine ausreichende Bewertungszahl wurden erreicht. Sie fragen sich, was die Bewertungszahl ist bzw. wie sie kalkuliert wird? Wir haben für Sie die Antwort. Die Bausparkassen messen, mittels der sogenannten Bewertungszahl, den Sparverdienst der einzelnen Bausparer nach dem Zwei-Mal-Geld-Prinzip. Es gilt also: je länger und je mehr Sparmittel ein Bausparer der Spargemeinschaft zur Verfügung steht, desto höher ist der Spar-Verdienst zu veranschlagen.
Die Bausparsumme (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) wird von den Bausparkassen vom Zeitpunkt der Vertragszuteilung zur Auszahlung bereitgehalten. Bis die Bausparer über das Bausparguthaben jederzeit verfügen können, kann das Bauspardarlehen nur nach positiver Beleihungs- und Bonitätsprüfung ausgezahlt werden. Ihre Bausparkasse benötigt für die Bonitätsermittlung und Beleihungswert-Ermittlung bestimmte Angaben.
Zu diesen Angaben zählen: zu Ihrem Einkommen, zu eventuell bestehenden Verpflichtungen, zum Zweck der Darlehens-Aufnahme, zum Zustand und Wert der zu beleihenden Immobilie, zu Sicherheiten, die Sie der Sparkasse zur Sicherung des Darlehens angeboten werden usw. Ausser den vorgenannten wird von der Bausparkasse auch eine Auskunft bei der SCHUFA eingeholt. Sollten Sie negative Einträge haben, so kann dies die Darlehensauszahlung gefährden. Träumen Sie nicht länger von den eigenen vier Wänden, sondern erfüllen Sie sich diesen Traum einfach und günstig.
Informieren Sie sich über die Vorteile des Bausparens und beantragen Sie noch heute einen günstigen Bausparvertrag.
Quelle: schnell-kredit.info
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