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Die Grundschuld

 

Für den Bau oder Kauf des Eigenheims wird fast immer auch ein entsprechender Kredit benötigt. Dieser muss natürlich mit Sicherheiten abgesichert werden, um so das Risiko für den Kreditgeber, in der Regel eine Bank, zu senken. Dabei kommt dann die Grundschuld ins Spiel. Man unterscheidet dabei zwischen einer Grundschuld und einer Hypothek.


Die Hypothek stellt eine Eintragung im Grundbuch dar, die in Höhe des Darlehens eingetragen wird und mit Abzahlung und Senkung der Restschuld ebenfalls sinkt. Die Grundschuld hingegen, die sich heute auf dem Markt eher durchgesetzt hat, da deren Handhabung leichter ist, wird heute häufiger eingesetzt. Auch diese wird im Grundbuch eingetragen.


Dabei räumt der Schuldner dem Gläubiger das Recht ein, das Grundstück sowie das Haus zu versteigern, sofern denn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Dabei hat also die Bank ein Recht an dem Grundstück. Muss dieses im Rahmen einer Zwangsversteigerung veräußert werden, so kann die Bank, also der Kreditgeber sich aus den hieraus entstehenden Erlösen auch entsprechend bedienen.

 

Allerdings reichen diese in der Regel nicht aus, um die gesamten noch bestehenden Forderungen der Bank gegenüber abzutragen, weshalb ein Teil der Schulden dann auch weiterhin bestehen bleibt. Deshalb müssen die Schuldner in der Regel auch noch weiter bezahlen, sodass es sehr schwierig wird, hat man doch das Haus verloren und muss weiter zahlen.


Die Grundschuld selbst kann dabei in verschiedenen Rängen eingetragen werden. Das heißt, es können mehrere Darlehen im Grundbuch eingetragen werden, wobei diese in einer bestimmten Reihenfolge eingetragen werden. Die erstrangigen Darlehen, die an erster Stelle stehen, werden auch vorrangig aus den Erlösen einer Zwangsversteigerung bedient. Deshalb steigen auch die Zinsen bei nachrangigen Grundschuldbesicherungen für die zugehörigen Darlehen, da die Banken hierbei ein größeres Risiko eingehen.

 

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