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Modernisieren mit der KfW

 

Die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt verschiedene zinsgünstige Darlehen, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Gerade in der Modernisierung des eigenen Wohnraums können hier verschiedene zinsgünstige Darlehen zum Einsatz kommen. So werden neben einfachen Modernisierungsmaßnahmen insbesondere ökologisch wertvolle Modernisierungen gefördert. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Eigenheimbesitzer die Förderung beantragt oder dies durch einen Vermieter oder gar eine Wohnungsbaugesellschaft erfolgt.


Insbesondere können Modernisierungen gefördert werden, die den Zuschnitt der Wohnung oder des Hauses selbst verändern. Aber auch eine Badsanierung kann gefördert werden, ebenso wie Heizungen, die nicht auf erneuerbaren Energien basieren oder Balkone. Der Einbau neuer Fenster ist ebenso förderwürdig, wobei der maximale Darlehensbetrag 100.000 Euro beträgt, die maximale Laufzeit 30 Jahre. Bei den Modernisierungsmaßnahmen fällt ein Disagio von vier Prozent an, die Zinsbindungsfrist kann frei gewählt werden. Möglich sind hierbei fünf oder zehn Jahre. Bei einer fünfjährigen Zinsbindungsfrist erhält man einen Zins zwischen 3,14 und 3,60 Prozent, bei der zehnjährigen Zinsbindung liegt dieser zwischen 4,67 bis 4,96 Prozent.


Im gleichen Programm „Wohnraum modernisieren“ findet man auch die Förderung für Öko-Plus-Maßnahmen. Die Zinsen bei diesen Darlehen von der KfW liegen noch niedriger, da die Maßnahmen dem Klimaschutz dienen und die Umwelt entlasten. Unter Öko-Plus-Maßnahmen versteht man alle jene Maßnahmen zur Modernisierung, mit Hilfe derer die EnEV Mindestanforderungen erfüllt werden können. Dazu gehören insbesondere der Austausch von Öl- und Kohleöfen, sowie der Austausch von Gaseinzelöfen und die Erneuerung mit Zentralheizungen auf Basis eines Öl- oder Gasbrennwertkessels. Ferner kann man den Wärmeschutz der Gebäudehülle zu den Öko-Plus-Maßnahmen zählen, ebenso wie die Erneuerung der Heizung in eine solche, die auf erneuerbaren Energien beruht. Beispielhaft soll hier eine Kraft-Wärme-Kopplung oder auch die Fernwärme genannt werden.


Die Förderung für diese Maßnahmen beläuft sich auf maximal 50.000 Euro und maximal 30 Jahre Laufzeit. Ferner fällt hierbei kein Disagio an und die Zinsbindung kann wieder zwischen fünf und zehn Jahren gewählt werden. Die Zinsen bei fünf Jahren Zinsbindung liegen dann wieder zwischen 3,14 und 3,60 Prozent, die bei einer zehnjährigen Zinsbindung zwischen 3,24 und 3,96 Prozent.

 

 

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Kalkulation der Darlehenssumme

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Die KFW Bank und die Modernisierung

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