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Anschlussfinanzierung!

Ein Kredit ist in der Regel mit einem Zinssatz versehen, der über einen bestimmten Zeitraum, die so genannte Zinsbindungsfrist, fest vereinbart wurde.

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Möglichkeiten der Anschlussfinanzierung

Planen Sie den Bau oder Kauf eines Eigenheims, werden Sie hierfür einen Kredit aufnehmen. Dieser ist in der Regel mit einem Zinssatz versehen, der über einen bestimmten Zeitraum, die so genannte Zinsbindungsfrist, fest vereinbart wurde. Nach Ablauf dieser Zinsbindungsfrist sind aber die wenigsten Baudarlehen bereits vollständig abgezahlt, sodass eine so genannte Anschlussfinanzierung nötig wird.


Dabei haben Sie für eine solche grundsätzlich unterschiedliche Möglichkeiten. Zum Einen wird Ihr bisheriger Darlehensgeber Ihnen ein Angebot für eine Anschlussfinanzierung unterbreiten. Bei diesem werden jedoch häufig ungünstigere Konditionen angeboten. Sie können jetzt mit dem Darlehensgeber in Verhandlungen treten, um so die Konditionen zu verbessern.

Ihre Vorteile liegen dabei klar auf der Hand:

Sie sind der Bank als zuverlässiger Kunde bekannt, der seinen Zahlungsverpflichtungen regelmäßig nachgekommen ist. Dadurch sinkt auch das Risiko der Bank für einen Kreditausfall. Zudem muss Ihre Immobilie nicht erneut bewertet werden, ebenso wenig wie Ihre Bonität.

Auch die Grundschuld im Grundbuch kann weiterhin bestehen bleiben. Ist die Bank an Ihnen als Kunde interessiert, wird sie ihr Angebot oft nochmals überdenken, insbesondere wenn Sie ihr Gegenangebote vorzeigen können.


Die andere Variante für eine Anschlussfinanzierung ist eine Umschuldung. Dabei wenden Sie sich an einen anderen Kreditgeber, der günstigere Konditionen bietet. Hier sollten Sie allerdings genaue kalkulieren. Denn trotz der günstigeren Konditionen kann die Finanzierung teurer werden, da Sie erneut die Kosten für ein Wertgutachten tragen müssen und auch die Übertragung der Grundschuld entsprechende zusätzliche Kosten verursacht. Nur wenn diese Kosten den Zinsvorteil nicht auffressen, lohnt sich die Umschuldung.
Die dritte Variante stellt ein so genanntes Forward-Darlehen dar.

 

Dieses besagt, dass Sie bereits vor Ablauf der Zinsbindungsfrist einen Darlehensvertrag schließen. Dieser garantiert Ihnen die aktuell niedrigen Zinsen, bis zur Auszahlung des Darlehens müssen Sie jedoch Bereitstellungszinsen an den neuen Darlehensgeber zahlen und auch die Umschreibung der Grundschuld usw. ist wieder mit Kosten verbunden.